vor 3 Wochen - Keine Kommentare
Sucht euch lieber erst eine Sitzgelegenheit, bevor ihr vor Lachen umfallt ;D Folgender Fall: Ich habe eine Mail erhalten von einem Unternehmen, das mir nicht bekannt, an das ich mich aber zumindest nicht mehr erinnern kann. Darin wird mir mitgeteilt, dass man Urlaub hat, nicht erreichbar ist, usw. Da ich den Absender nicht mehr zuordnen
vor 2 Monaten - Keine Kommentare
Der Bundesgreichtshof hat heute entschieden, dass Betreiber ungesicherter Wlan-Netze grundsätzlich für Urheberrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden können. Hierbei kann der Anschlußinhaber zur Unterlassung verurteilt werden, nicht aber zu Schadensersatz. (Aktenzeichen: I ZR 214/07). Als Mitstörer ist also derjenige greifbar, der Dritten durch Unterlassen zumutbarer Sicherungsmaßnahmen Urheberrechtsverletzungen ermöglicht hat. Wer als Wlan-Betreiber sichergehen will, sollte sein