Durch einen Bericht in der Neuen Osnabrücker Zeitung bin ich auf eine Anfrage der Grünen an den Osnabrücker Oberbürgermeister Boris Pistorius aufmerksam geworden.

Im April hat der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte zahlreiche Verstöße bei der Videoüberwachung in Kommunen und Behörden festgestellt.

“Das hatten wir so nicht erwartet: Fast alle überprüften Behörden und zwei Drittel der überprüften Kommunen ignorieren in irgendeiner Weise die Datenschutzbestimmungen”, sagte Wahlbrink am Dienstag in Hannover. “Sie hängen keine Hinweisschilder auf, betreiben die Geräte seit vielen Jahren ohne die vorgeschriebenen schriftlichen Unterlagen und können mit den Kameras mitunter sogar in den absolut geschützten Bereich von Wohnungen schauen, was schlichtweg grundgesetzwidrig ist.”

Quelle

Bei der Überprüfung von insgesamt 3.345 Geräten in Niedersachsen wurden auch in Osnabrück Mängel festgestellt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Osnabrücker Stadtverwaltung daher folgende Fragen gestellt:

  1. Welche Osnabrücker Ergebnisse gab es dabei und welche Konsequenzen wurden
    daraus gezogen?
  2. Gibt es eine Übersicht, wo Kameras zur Überwachung von Mitarbeitern oder
    Öffentlichkeit zum Einsatz durch Kernverwaltung, Eigenbetriebe oder städtische
    Gesellschaften kommen?
  3. Gibt es Richtlinien (ggf. des Landes oder Bundes oder Vergleichbares), die die
    Überwachung regeln und Empfehlungen dazu geben, wie, wer, wann und wo überwacht
    werden soll, kann und darf und inwieweit die eingesetzten Kameras zu kennzeichnen
    sind?

Die Antwort ist ziemlich ernüchternd, denn laut dem Bericht des LfD fehlten in Osnabrück bis auf eine Ausnahme sämtliche vorgeschriebene Kennzeichnungen der Überwachung. Mir persönlich stößt zudem folgende Aussage unangenehm auf:

In einem Fall ist die Kamera vor Manipulation zu sichern und die Speicherdauer auf sieben Tage zu beschränken.

Wo und wie auch immer das stattgefunden hat…

Als Konsequenz aus diesem Vorfall hat Oberbürgermeister Pistorius angekündigt, dass nunmehr die benötigte Anzahl an Hinweisen ermittelt und diese zeitnah angebracht werden. Weiterhin hatte der OB keine Erklärung für die festgestellten Verstöße.

Vielleicht hätte man mal den Datenschutzbeauftragten der Stadt fragen sollen, was und wieso hier versäumt wurde.

Eine nette Anekdote am Rand ist übrigens, dass die Taxispur vor dem Osnabrücker Hauptbahnhof bis April 2010 ebenfalls videoüberwacht wurde. Da hierbei aber keine Personen erkennbar gewesen sein sollen, wurde auf eine entsprechende Kennzeichnung verzichtet. Es handelte sich hierbei natürlich auch nur um eine Maßnahme der Verkehrsplanung – was sonst.

Zwischenzeitlich (und vor allem zeitnah) ist ja auch die Polizei Osnabrück in die Überwachung des Bahnhofsvorplatzes eingestiegen und hält Aufnahmen von dort 5 Tage lang vor.