Social Media-Junkie, Geek und Blogger
Warum Jako meine volle Unterstützung genießt
Die ursprüngliche Geschichte um die Abmahnung durch Jako brauche ich hier sicher nicht nochmal wiederkäuen.
Meine Unterstützung hat Jako im Gegensatz zum Großteil der Blogosphäre sicher. Da kommt ein Blogger mit einem Beitrag, in dem Jako eine “unwahre Tatsachenbehauptung” sieht. Der Blogger erkennt das teils an und gibt eine Unterlassungserklärung ab.
Natürlich kann man an dem Punkt vom Blogger erwarten, dass er kurz mal die gängigen Suchmaschinen bemüht und sich ggf. an Betreiber von Newsaggregatoren wendet um die durch ihn verbreitete und anerkannt falsche Behauptung entfernen zu lassen. Das hab ich selber auch mal gemacht um weiteren Ärger zu vermeiden.
Das Argument es würde sich um einen ausländischen Betreiber handeln an den man nicht herankommt ist doch ein Witz. Kommen solche Sprüche doch zum Großteil von den Leuten die gegen Netzsperren sind weil man im In- und Ausland ja auch abschalten könnte statt zu sperren…
Abgesehen davon muss es einem Unternehmer natürlich auch möglich sein objektiv falsche und rufschädigende Behauptungen rechtlich zu verfolgen. Ob diese Behauptungen jetzt von 400 oder 40.000 Lesern gesehen wurden spielt dabei doch gar keine Rolle. Rufschädigend ist rufschädigend. Punkt.
Aber da die Schreihälse im Netz die Sache offenbar nicht objektiv betrachten können, hier mal ein weltliches Beispiel:
Verbreite ich einen Flyer mit Beleidigungen und übler Nachrede durch Auslage in diversen Kneipen und werde darauf abgemahnt, dann sammle ich den Flyer in der Regel wieder ein (soweit noch erreichbar) und lasse sie nicht weiter verbreiten.
Ganz ähnlich wäre es mit einer Beleidigung. Wenn ich dem Chef vor versammelter Belegschaft sage das er ein A****loch ist, dann spielt es für die Abmahnung eigentlich keine Rolle ob das vor 10 oder 100 Kollegen passiert ist.
Tja, scheint schon schwer zu sein wenn man nur noch im Netz unterwegs ist, den Bezug zur realen Welt nach und nach verliert und nur noch “Abmahner, ABMAHNER!”-sabbernd vorm Monitor hockt…

vor 11 Monaten
Ich sehe das anders:
1. Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, kann nur durch einen Prozess geklärt werden. Ob man diesen anstrengt ist eine Frage der Opportunitätskosten.
2. Es ist völlig unerheblich, ob eine Website im Ausland gehostet wird. Der Punkt dreht sich um das illegale Ausbeuten von Inhalten durch Dritte, für das man dann noch selbst verantwortlich gemacht wird. Ich hätte gerne mal eine Nenngröße gewusst, ab wann das Internet als durchsucht gilt. Und vor allem bis wann.
Ich tippe darauf, dass es der Anwältin einfach leichter fiel, sich noch einmal an den Trainer zu wenden, anstatt ein Verfahren gegen Newstin anzustrengen (da hätte eine Abmahnung nichts gebracht).
3. Die Quintessenz ist doch letzten Endes, dass der Beitrag auch durch eine E-Mail entschärft worden wäre. Insofern finde ich solche Sätze wie “Mit Kanonen auf Blogger” durchaus gerechtfertigt.
4. Im Zuge einer solchen Welle springen sämtliche Netzparasiten (SEO, Spammer, etc.) mit auf.
vor 11 Monaten
In dem Moment in dem man eine eingehende Abmahnung ganz oder teils anerkennt und eine Unterlassungserklärung abgibt, braucht es keinen Prozess mehr. Die Fronten sind damit geklärt.
vor 11 Monaten
Ach ja, folgende Anmerkung noch:
Ich werde hier weder meine Meinung weiter rechtfertigen noch ewig lange Spitzfindigkeiten und Haarspaltereien zu meinem Posting diskutieren.
Das ist das schöne am eigenen Blog, diskutiert wird nur solange _ich_ Lust habe und genau deshalb sind die Kommentare zu dem Beitrag hier jetzt dicht.
Viel Spass noch beim flammen auf den einschlägigen Webseiten…